ALLGEIMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINES

Das Reisebuero Emsa vermittelt zwischen dem Gast und dem Diestgeber, versichert die Dienstleistungen gemaess den angezeigten Informationen auf den Seiten www.emsaholidays.com und dem Termin der der bestaetigten Reservation entspricht, ausser besonderen Ereignissen oder hoeherer Gewalt.

2 RESERVIERUNG UND BEZAHLUNG

Die Reservierung erfolgt elektronisch oder per Post. Mit der Reservierung unterschreibt der Reisende, dass er mit den Allgemeinen Bedingungen fur das Anbieten von Unterkunftsdienstleistungen einverstanden ist, diese sorgsam durchgelesen und verstanden hat. Alles was in den Bedingungen genannt ist, zur Rechtsverbindlichkeit, sowohl fur den Reisenden, als auch fur die Agentur. Bei der Registrierung hat der Reisende die Verpflichtung, die verlangten Daten aller Mitreisenden, anzugeben. Emsa ubernimmt keine Haftung fur die Richtigkeit der Daten, die der Reisende bei der Registrierung der Reservierung angibt. Im Falle falscher Daten behalt sich die Firma Emsa das Recht vor, die Preise zu andern und die Preisdifferenz vor Ort einzukassieren. Fuer die Reservierung ist es notwendig, eine Anzahlung zu leisten. Die Spesen fur die Uberweisung der Anzahlung sind vom Appartement Mieter zu begleichen. Den Restlichen Betrag zahlt der Gast im Reisebuero vor Ort oder direkt dem Hausbesitzer am Tag der Anreise.

3. PREISE, TAXE UND STEUER

Der Reisende ist verpflichtet, im Einklang mit dem gultigen Gesetz uber die Ortstaxe der Republik Kroatien, die Ortstaxe gleichzeitig mit dem Bezahlen der Unterkunft zu bezahlen. Die Ortstaxe, die durch das Gesetz uber die Ortstaxe der Republik Kroatien vorgeschrieben wurde betragt von HRK 2,00 bis HRK 7,00 pro Person und pro Woche fur Erwachsene. Junge Personen zwischen dem 12. und dem 18. Lebensjahr haben das Recht auf eine Ermaßigung von 50% auf diese Betrage. Kinder bis zum 12. Geburtstag bezahlen keine Ortstaxe. Der endgultige Betrag der Ortstaxe fur eine bestimmte Buchung hangt von der Destination und dem Aufethaltstermin in der Republik Kroatien ab. Laut diesen Allgemeinen Geschaftsbedingungen wird dieser gleichzeitig mit der Einzahlung des endgultigen Betrags fur die Unterkunft bezahlt.

4. AENDERUNGEN VON LEISTUNGEN UND PREISEN

Der Leistungspreis schließt die grundlegende Leistung ein, wie es fur die bestimmte Unterkunftseinheit aus der Buchung beschrieben wurde. Besondere Leistungen sind solche, die in dem Unterkunftspreis nicht eingeschlossen sind (in der Beschreibung der Unterkunft gekennzeichnet durch den Ausdruck "nach Vereinbarung" oder zusatzliche Leistungen, die auf Grund vorheriger Bestellung realisierbar sind), und die deshalb vom Reisenden gesondert bezahlt werden. Diese Leistungen sollen bei der Buchung verlangt werden. Die Leistungspreise werden in EUR angegeben. Die Agentur behalt sich das Recht vor, die veroffentlichten Preise zu verandern. Ferner garantiert die Agentur dem Reisenden, der die Anzahlung fur eine bestimmte Buchung bereits getatigt hat, den Unterkunftspreis, der in der Kalkulation auf Grund deren die Anzahlung gemacht wurde, genannt wurde. Falls die Preisveranderung vor der Tatigung der Anzahlung stattfindet, verpflichtet sich die Agentur, den Reisenden die Preisveranderung mitzuteilen. Die Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass die Agentur das Recht hat, bis 20 Tage vor dem Reisebeginn die Preise zu erhohen, wenn es nach der Bestatigung der Buchung zu Wechselkursanderungen kommt. Falls die Erhohung des vereinbarten Preises mehr als 10 % betragt, hat der Reisende das Recht, die Buchung zu kundigen, wobei ihm der eingezahlte Betrag zuruckerstattet wird, er aber kein Recht auf einen Schadenersatz hat. Alle Preise, die in unseren Programmen angeboten werden, basieren auf den Vertragen mit unseren Partnern und mussen nicht den Preisen entsprechen, die vor Ort im Objekt, in dem der Reisende untergebracht wird veroffentlicht werden, so dass ein eventueller Unterschied zwischen den Preisen kein Grund fur eine Reklamation sein kann. Falls die gebuchte Unterkunftseinheit von mehreren Personen genutzt werden sollte und es nicht wie in den Reisedokumenten (im Voucher) angegeben ist, hat der Leistungserbringer das Recht, den nicht angemeldeten Reisenden die Leistung zu entziehen oder aber alle Reisenden anzunehmen, sofern fur die nicht angemeldeten Reisenden eine Zuzahlung vor Ort getatigt wird

5. KATEGORISIERUNG UND BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

Die angebotenen Unterkunftseinheiten sind gemaß der offiziellen Kategorisierung der lokalen Touristenorganisation zur Zeit der Ausstellung der Arbeitsgenehmigung beschrieben. Die Standards fur Unterkunft, Verpflegung, Service usw. sind in den einzelnen Orten und Landern unterschiedlich und konnen nicht miteinander verglichen werden. Informationen, die der Reisende an anderen Verkaufsstellen erhalt, verpflichten Reisebuero Emsa nicht zu großeren Maßnahmen als die Informationen, die auf unseren Internetseiten, in unserem Katalog oder in anderen gedruckten Medien der Agentur angegeben sind.

6. RECHT DER FIRMA Emsa AUF ANDERUNGEN UND ANNULLIERUNGEN

Die Firma Emsa verpflichtet sich, dem Reisenden die Unterkunft im reservierten Objekt und dem reservierten Termin sicherzustellen, außer im Fall von hoherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Streik, terroristischer Aktivitaten, sanitarer Storungen, elementarer Ereignisse, Intervention der zustandigen Behorden usw.) Die Firma Emsa kann eine Anderung der reservierten Unterkunft anbieten oder die Reservation teilweise oder vollstandig annullieren, wenn wahrend oder vor der gebuchten Urlaubszeit Ausnahmezustande auftreten, welche weder verhindert noch aufgehoben werden konnen. Falls die Emsa die Moglichkeit hat, dem Reisenden eine Alternative anzubieten, kann eine Anderung der Unterkunft nur mit Zustimmung des Reisenden durchgefuhrt werden. Die angebotene Alternative muss von gleicher oder hoherer Qualitat sein als die Qualitat der reservierten Unterkunft. Eventuelle Preisdifferenzen zwischen der reservierten Unterkunft und der akzeptierten Alternative gehen zu Lasten des Gastes, falls er die Alternative bewilligt, falls aber die Alternative gunstiger ist, erstattet die Firma Emsa dem Gast das Geld zuruck. Die Firma Emsa hat die Verpflichtung, sofort nachdem es zu Veranderungen in der Reservation oder zu Annulierungen kommt, alle Reisenden, die durch Einzahlung ihre Ankunft bestatigt haben, zu informieren und zwar sofort nach Auftreten der Ausnahmezustande, oder aber dem Reisenden, wenn keine Alternative gefunden werden konnte, den nicht realisierten Betrag, unter Abzug der administrativen Kosten der Agentur, zuruckzugeben.

7. STORNIERUNGEN UND BUCHUNGSRUECKTRITT

Falls der Reisende eine reservierte Unterkunft annullieren mochte, muss er dies schriftlich tun (Email, Fax, Post). Zu den Veranderungen zahlen Anderungen der Personenzahl oder des Anfangs- und Enddatums der Dienstleistungsnutzung, und zwar spatestens 30 Tage vor Beginn der Dienstleistungsnutzung. Die erste Veranderung der Reservation, die wenn moglich ohne zusatzliche Ausgaben von statten geht, wird kostenlos getatigt. Fur jede weitere Veranderung werden jeweils 30 Euro fallig. Falls eine Anderung der Reservation nicht moglich ist, oder falls der Reisende unter diesen Umstanden die Reservation annulliert, dann wird die unten genannte Bedingung im Falle der Kundigung einer Reservation angewendet. Die Anderung der Unterkunftseinheit und jede andere Anderung, die innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Reservationszeit sowie im Laufe der Reservationsnutzung geschieht, wird als Annullierung verstanden. Im Fall einer Annullierung der bestatigten Reservation von Hotelzimmern und Appartements wird das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung als Ausgangspunkt fur die Berechnung der Annullierungskosten betrachtet, und zwar folgendermaßen:
1. Fur Annullierungen bis zu 21 Tagen, bevor die reservierte Dienstleistung in Anspruch genommen wird, verrechnet die Firma Emsa 100% der Anzahlung
2. Fur Annullierungen zwischen 22 und 30 Tagen, bevor die reservierte Dienstleistung in Anspruch genommen wird, verrechnet die Firma Emsa 70% der Anzahlung
3. Fur Annullierungen zwischen 31 und 45 Tagen, bevor die reservierte Dienstleistung in Anspruch genommen wird, verrechnet die Firma Emsa. 50% der Anzahlung
4. Fur Annullierungen zwischen 46 und 60 Tage bevor die reservierte Dienstleistung in Anspruch genommen wird, verrechnet die Firma Emsa 40% der Anzahlung
5. Fur Annullierungen von 60 und mehr Tagen, bevor die reservierte Dienstleistung in Anspruch genommen wird, verrechnet die Firma Emsa 35% der Anzahlung
6. Bei Nichterscheinen des Reisenden in der Destination oder wenn die Dienstleistung annulliert wird, nachdem sie bereits in Anspruch genommen wurde, verrechnet die Firma Emsa die komplette Anzahlung Summe
Fur jede Annullierung der Reservation werden zusätzlich von der Agentur max. 25 Euro Bearbeitungskosten verrechnet. Falls der Reisende aus irgendeinem Grund die Reservation innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Dienstleistung annulieren muss, bietet ihm die Agentur die Moglichkeit, falls moglich einen neuen Nutzer/Reisenden fur dieselbe Reservation zu finden (abhangig vom Endanbieter der Dienstleistung). In diesem Fall werden von der Agentur nur die echt entstandenen Kosten fur den ausgefuhrten Austausch dazuverrechnet. Der neue Benutzer der Reservation ubernimmt gleichzeitig alle Verpflichtungen aus den Allgemeinen Bedingungen. Falls der Reisende bis Mitternacht des Tages, an welchem die Benutzung der Dienstleistung beginnt, nicht am reservierten Objekt ankommt und sich nicht in der Agentur oder bei dem Dienstleistungsanbieter meldet, wird die Reservation als annuliert betrachtet und die Annulierungskosten werden wie oben genannt verrechnet. Falls die echt entstandenen Kosten der Annulierung die oben genannten Kosten ubersteigen, behalt sich die Agentur das Recht vor, die tatsachlich entstandenen Kosten zu verrechnen. Die Agentur erstattet dem Reisenden keine Kosten fur die Einbringung der Reisedokumente oder Visa, die mit der Reservation, welche vom Reisenden annulliert wird, verbunden sind.

8. GEPACK

Das Gepack nimmt der Reisende auf eigenes Risiko mit, deshalb wird eine Gepackversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft empfohlen. Die Firma Emsa ist weder verantwortlich fur Schaden oder Verlust des Gepacks noch fur Diebstahl von Gepack oder wertvollen Gegenstanden in der Unterkunftseinheit. Den Schaden oder den Verlust des Gepacks muss der Reisende bei dem Dienstleistungsanbieter der Unterkunft sowie bei der nachstgelegenen Polizeidienststelle melden.

9. LOSEN VON BESCHWERDEN

Falls die angebotene Dienstleistung nicht zufriedenstellend durchgefuhrt ist, kann der Reisende eine angemessene Kompensation verlangen, indem er eine schriftliche Beschwerde einreicht. Jeder Reisende – Inhaber der bestatigten Reservation reicht diese Beschwerde einzeln ein. Der Reisende hat die Verpflichtung, sofort nach seiner Ankunft bei dem bevollmachtigten Stellvertreter der Firma Emsa (beim Empfangschef oder Inhaber der Unterkunftseinheit) die Unzufriedenheit zu reklamieren und daruber auch die Emsa zu benachrichtigen. Der Reisende ist verpflichtet, zuerst den Dienstleistungsanbieter zu benachrichtigen und muss versuchen, mit ihm zusammen eine zufriedenstellende Losung zu finden. Der Reisende hat die Verpflichtung, mit der Agentur sowie mit dem Dienstleistungsanbieter in gutem Verhaltnis zu kooperieren, so dass die Grunde fur die Beschwerde beseitigt werden konnen. Wenn der Reisende vor Ort die angebotene Losung der Beschwerde fur die eingezahlte Dienstleistung annimmt, ist die Agentur nicht verpflichtet, nachtragliche Beschwerden zu berucksichtigen. Falls auch nach der Reklamation an Ort und Stelle das Problem nicht gelost wird, ist der Reisende verpflichtet, acht Tage nach Ruckkehr aus dem Urlaub, bei der Agentur per E-mail oder Post eine schriftliche Beschwerde einzureichen, zusammen mit zusatzlichen Dokumenten und Fotos, die die Beschwerde bestatigen. Die Agentur wird nur vollkommen dokumentierte Beschwerden in Betracht nehmen, die spatestens 8 Tage nach Abschluss der Reservation eingereicht werden. Im Laufe der Beschwerdenbearbeitung, in der Dauer von hochstens 14, beziehungsweise 28 Tagen nach Einreichung der Beschwerde, verzichtet der Reisende unwiderruflich auf die Vermittlung durch irgendeine andere Person, auf die Arbitrage durch die Vereinigung der kroatischen Reiseburos (UHPA) oder durch andere Institutionen, sowie auf Benachrichtigungen der Medien. Der Reisende verzichtet daruber hinaus auch auf sein Klagerecht. Die hochste Vergutungssumme pro Beschwerde kann bis zum Betrag des reklamierten Teils der Dienstleistung reichen und kann nicht die schon genutzten Dienstleistungen oder den ganzen Dienstleistungsbetrag treffen. Demzufolge wird das Recht auf die Ruckerstattung des ideellen Schadens ausgeschlossen. Die Agentur Emsa tragt nicht die Verantwortung fur eventuelle klimatische Bedingungen, die Sauberkeit und Temperatur des Meeres in den Orten, sowie fur alle anderen ahnlichen Situationen und Ereignisse, die die Unzufriedenheit von Reisenden hervorrufen konnten und nicht direkt an die gebuchten Unterkunftseinheiten gebunden sind (zB. schlechtes Wetter, ungepflegte Strande, zu große Entfernungen der offentlichen Strande von den Unterkunftseinheiten, Diebstahl oder Beschadigungen des Eigentums u A.).

10. Gerichtszustandigkeit

Der Reisende und die Agentur werden versuchen, alle eventuellen Konflikte, die sich auf die Anwendung dieses Vertrages beziehen, im gegenseitigen Einverstandnis zu losen. Wenn das aber nicht moglich ist, dann unterziehen sie sich dem Beschluss des bevollmachtigten Gerichtshofes in Split, Kroatien. Das maßgebliche Recht ist das Kroatische Recht.